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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausgearbeitet und herausgegeben vom Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien e. V., Berlin, überprüft durch das Bundeskartellamt Gesch. Nr. B3-776000-A-35/69. Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichts der Detektei gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist "hinsichtlich der Leistung" der Detektei-Dienstvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen eines erteilten Auftrags darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrags eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekantgabe der Informanten der Detektei. Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. Die Erledigung des Auftrags kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei den Auftrag bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen sowie für die Nachtzeit (18.00 Uhr bis 8.00 Uhr ) tritt zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag. Für Auslandsreisen bleiben Sonderzuschläge vorbehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrags in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütungen der Detektei anzurechnen. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrags, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz der Detektei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Auftragnehmerin weder während noch in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Auftrags als Arbeitnehmer "auch nicht aushilfsweise" zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt "vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche" eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro, als vereinbart. |
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